Kobels Kunstwoche 26 2018
Die EU macht Ernst mit ihrem Kampf gegen die Geldwäsche und hat dabei wieder einmal welche Branche im Visier? Genau. Was die 5. EU-Geldwäscherichtlinie für den Kunsthandel bedeutet, erläutert der Münchner Rechtsanwalt Johannes von Eggelkraut-Gottanka im Handelsblatt vom 22. Juni: "Nach der neuen Richtlinie sollen zukünftig alle Kunsthandelsakteure, die mit Kunstwerken im Wert von über 10 000 Euro handeln oder diese vermitteln, neben den strengen ... weiterlesen