Ratgeber Kunst­versicherung

20 Fragen, die uns Sammler, Künstler, Galerien und Museen regelmäßig stellen – beantwortet aus der Praxis eines unabhängigen Spezialmaklers.

Kunstversicherung ist kein Standardprodukt. Was eine Police leistet, entscheidet sich an Details: am versicherten Wert, an den Ausschlüssen, an den zugesagten Obliegenheiten. Dieser Ratgeber erklärt diese Details in sechs Kapiteln – ohne Verkaufsprosa und ohne Vorkenntnisse vorauszusetzen.

Kapitel 3

Deckungsumfang & Spezialrisiken

Was eine Allgefahrendeckung leistet, wo ihre Grenzen liegen – und welche Rolle Alarmanlage und Tresor für Prämie und Versicherbarkeit spielen.

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Glossar

Die Begriffe, über die in der Kunstversicherung am häufigsten Missverständnisse entstehen.

Allgefahrendeckung (All-Risk)
Versicherungsform, bei der grundsätzlich jeder plötzliche und unvorhergesehene Schaden versichert ist, sofern er nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Gegenstück zur Deckung benannter Gefahren.
Nagel-zu-Nagel-Deckung
Lückenloser Versicherungsschutz für ein Kunstwerk von der Abnahme am Ursprungsort bis zur Rückhängung, einschließlich Transport, Zwischenlagerung und Ausstellung. Auch Nail-to-Nail oder Wand zu Wand genannt.
Deklarierter Wert
Vom Versicherungsnehmer selbst angegebener Wert eines Kunstwerks. Im Schadenfall muss dieser Wert durch Unterlagen nachgewiesen oder von Experten bestätigt werden.
Vereinbarter Wert
Vor Vertragsbeginn zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer verbindlich festgelegter Wert eines Kunstwerks. Er dient im Schadenfall unmittelbar als Grundlage der Entschädigung.
Wertminderung
Dauerhafter Wertverlust eines Kunstwerks nach einem Schaden, auch wenn dieser fachgerecht behoben wurde. Der Einschluss in die Police ist gesondert zu vereinbaren.
Courtage
Vergütung, die der Versicherungsmakler bei Zustandekommen eines Vertrags vom Versicherer erhält. Für den Kunden entsteht dadurch kein gesondertes Honorar.
Obliegenheit
Vertraglich zugesagtes Verhalten des Versicherungsnehmers, etwa der Betrieb einer Einbruchmeldeanlage oder die fachgerechte Verpackung beim Transport. Verstöße können die Entschädigung im Schadenfall beeinträchtigen.
Staatsgarantie
Haftungsübernahme durch Bund oder Länder für Schäden an Leihgaben in öffentlichen Museen, alternativ zur privatwirtschaftlichen Versicherung des Leihnehmers.