Glossar
Die Begriffe, über die in der Kunstversicherung am häufigsten Missverständnisse entstehen.
- Allgefahrendeckung (All-Risk)
- Versicherungsform, bei der grundsätzlich jeder plötzliche und unvorhergesehene Schaden versichert ist, sofern er nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Gegenstück zur Deckung benannter Gefahren.
- Nagel-zu-Nagel-Deckung
- Lückenloser Versicherungsschutz für ein Kunstwerk von der Abnahme am Ursprungsort bis zur Rückhängung, einschließlich Transport, Zwischenlagerung und Ausstellung. Auch Nail-to-Nail oder Wand zu Wand genannt.
- Deklarierter Wert
- Vom Versicherungsnehmer selbst angegebener Wert eines Kunstwerks. Im Schadenfall muss dieser Wert durch Unterlagen nachgewiesen oder von Experten bestätigt werden.
- Vereinbarter Wert
- Vor Vertragsbeginn zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer verbindlich festgelegter Wert eines Kunstwerks. Er dient im Schadenfall unmittelbar als Grundlage der Entschädigung.
- Wertminderung
- Dauerhafter Wertverlust eines Kunstwerks nach einem Schaden, auch wenn dieser fachgerecht behoben wurde. Der Einschluss in die Police ist gesondert zu vereinbaren.
- Courtage
- Vergütung, die der Versicherungsmakler bei Zustandekommen eines Vertrags vom Versicherer erhält. Für den Kunden entsteht dadurch kein gesondertes Honorar.
- Obliegenheit
- Vertraglich zugesagtes Verhalten des Versicherungsnehmers, etwa der Betrieb einer Einbruchmeldeanlage oder die fachgerechte Verpackung beim Transport. Verstöße können die Entschädigung im Schadenfall beeinträchtigen.
- Staatsgarantie
- Haftungsübernahme durch Bund oder Länder für Schäden an Leihgaben in öffentlichen Museen, alternativ zur privatwirtschaftlichen Versicherung des Leihnehmers.