Ratgeber Kunstversicherung · Kapitel 1 von 6

Kunstversicherung: Grundlagen und Abgrenzung

Wann reicht die Hausratversicherung, wann braucht es eine Spezialdeckung? Und was unterscheidet einen Kunstversicherungsmakler von einem Versicherer?

Reicht eine Hausratversicherung für Kunst oder brauche ich eine Spezialversicherung?

Für hochwertige Kunst reicht eine Hausratversicherung in der Regel nicht aus. Sie begrenzt die Entschädigung der Höhe nach und deckt typische Kunstrisiken wie Transport, Fehlbedienung oder ein einfaches Missgeschick meist nicht ab.

Kunstwerke sind in der Hausratversicherung zwar grundsätzlich als Teil des Hausrats mitversichert, üblicherweise jedoch nur bis zu einer festgelegten Höchstentschädigungsgrenze. Überschreitet eine Sammlung diese Grenze, bleibt ein erheblicher Teil des Vermögens ungeschützt – und zwar genau der wertvollste.

Entscheidender ist aber der Umfang der versicherten Gefahren. Die Hausratversicherung arbeitet mit einem Katalog benannter Gefahren. Was nicht im Katalog steht, ist nicht versichert. Und was Kunstwerken in der Praxis am häufigsten zustößt, steht dort typischerweise nicht: der Transport zur Ausstellung, die Beschädigung beim Umhängen, das Missgeschick bei der Reinigung.

Eine spezialisierte Kunstversicherung kehrt dieses Prinzip um. Sie arbeitet mit einer Allgefahrendeckung (All-Risk): Versichert ist grundsätzlich jeder plötzliche und unvorhergesehene Schaden, sofern er nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Bei hochwertigen Kunstwerken ist das in aller Regel die tragfähigere Lösung.

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Was ist der Unterschied zwischen einem Kunstversicherungsmakler und einem Versicherer?

Ein Kunstversicherungsmakler arbeitet unabhängig und vertritt die Interessen seines Kunden gegenüber dem Markt. Ein Versicherer bietet das eigene Produkt an – meist vorgefertigt und in der Deckung weniger flexibel.

Der Makler steht auf der Seite des Versicherungsnehmers. Sammler, Künstler, Galerien, Kunsthändler, Museen, Restauratoren, Kunstspediteure, Ausstellungsmacher und alle, die sich professionell mit Kunst beschäftigen, finden bei ihm Beratung und die passenden Konzepte für ihre versicherungsspezifischen Anforderungen.

Versicherer bieten demgegenüber meist vorgefertigte, weniger flexible Lösungen an. Ein im Einzelfall gewünschter Deckungsumfang lässt sich in einer Standardpolice häufig nicht abbilden.

Praktisch bedeutet das: Der Makler analysiert das Risiko, übersetzt es in die Sprache der Versicherer, holt vergleichbare Angebote ein und verhandelt die Bedingungen. Der Versicherer prüft ein Risiko und sagt ja oder nein zu seinem eigenen Produkt.

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Was kostet ein Versicherungsmakler für Kunst?

Für den Kunden ist die Tätigkeit eines Versicherungsmaklers in der Regel kostenfrei. Kommt ein Kunstversicherungsvertrag zustande, wird der Makler vom Versicherer über eine Courtage vergütet.

Die Courtage ist Bestandteil der Prämie und wird vom Versicherer an den Makler ausgekehrt. Für den Versicherungsnehmer entsteht dadurch keine gesonderte Rechnung für Beratung, Ausschreibung oder Vertragsverhandlung.

Auch die Betreuung im Schadenfall ist damit abgedeckt. Gerade dort zeigt sich der wirtschaftliche Wert der Maklerbeziehung, weil die Abstimmung mit Versicherern, Sachverständigen und Restauratoren Zeit und Fachkenntnis erfordert.

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Wie finde ich die passende Versicherung für meine Sammlung?

Die passende Versicherung richtet sich nach Art, Wert und Nutzung der Sammlung. Ein spezialisierter Makler führt eine Risikoanalyse durch, vergleicht Anbieter und entwickelt daraus eine individuelle Lösung.

Am Anfang steht die Risikoanalyse: Um welche Werke handelt es sich, wo befinden sie sich, wie werden sie genutzt? Eine Sammlung, die dauerhaft an einem gesicherten Standort hängt, stellt andere Anforderungen als eine, die regelmäßig verliehen oder auf Messen gezeigt wird.

Besonderes Augenmerk gilt der richtigen Versicherungssumme. Sie ist der häufigste Schwachpunkt bestehender Verträge, weil Sammlungen wachsen und Marktwerte sich verändern, Policen aber oft unverändert weiterlaufen.

Auf Kundenwunsch kann die Bewertung der Sammlung durch den Kunstversicherungsmakler erfolgen, der über die nötige Marktkenntnis verfügt.

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