Ratgeber Kunstversicherung · Kapitel 2 von 6

Kunstversicherung: Kosten, Werte und Bewertung

Welcher Wert wird eigentlich versichert – und wie oft muss er überprüft werden? Über deklarierten Wert, vereinbarten Wert und den Umgang mit schwankenden Marktpreisen.

Wird der Marktwert, der Kaufpreis oder der Wiederbeschaffungswert versichert?

Der ursprüngliche Kaufpreis spielt meist nur eine untergeordnete Rolle. Kunstwerke werden entweder zum deklarierten Wert oder zum vereinbarten Wert versichert.

Beim deklarierten Wert gibt der Versicherungsnehmer den Wert des Kunstwerks selbst an. Im Schadenfall muss dieser Wert allerdings durch geeignete Unterlagen nachgewiesen oder von namhaften Experten bestätigt werden. Die Beweislast liegt damit beim Versicherungsnehmer.

Beim vereinbarten Wert wird der Wert bereits vor Vertragsbeginn gemeinsam zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer verbindlich festgelegt. Er dient im Schadenfall unmittelbar als Grundlage für die Entschädigung. Das schafft Klarheit, setzt aber eine belastbare Bewertung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses voraus.

Welche Variante sinnvoll ist, hängt vom Werk und von der Sammlung ab. Bei Objekten mit gut dokumentiertem Marktgeschehen kann der deklarierte Wert genügen; bei Unikaten, schwer vergleichbaren Arbeiten oder besonders hohen Werten ist der vereinbarte Wert meist die ruhigere Lösung.

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Wie wird der Wert bei stark schwankenden Marktpreisen oder nach dem Tod eines Künstlers ermittelt?

Der Tod eines Künstlers führt nicht automatisch zu einer Wertsteigerung seiner Werke. Ob und wie sich der Marktwert verändert, hängt von mehreren Faktoren ab und muss im Einzelfall beurteilt werden.

Richtig ist: Da nach dem Tod keine neuen Werke mehr entstehen, ist das Gesamtwerk endgültig begrenzt. Bleibt die Nachfrage gleich oder steigt sie, kann sich das positiv auf den Marktwert auswirken.

Zwingend ist dieser Effekt jedoch nicht. Er setzt voraus, dass überhaupt ein aktiver Markt für die Arbeiten besteht und dass Nachlass, Galerien und Sammler diesen Markt weiter pflegen. Bleibt die Nachfrage aus, bleibt auch die Wertentwicklung aus.

Für die Versicherung folgt daraus: Bei stark schwankenden Marktpreisen ist die regelmäßige Überprüfung der Versicherungssumme wichtiger als jede Prognose. Wer den Wert zu niedrig ansetzt, ist unterversichert; wer ihn zu hoch ansetzt, zahlt Prämie für einen Betrag, den er im Schadenfall nicht durchsetzen kann.

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Wie oft sollte ich meine Kunstsammlung neu bewerten lassen?

Eine Neubewertung sollte etwa alle zwei bis drei Jahre erfolgen – und zusätzlich immer dann, wenn sich der Markt stark verändert hat.

Neben dem Zeitablauf gibt es Anlässe, die eine Überprüfung unabhängig vom Turnus nahelegen: der Zukauf oder Verkauf einzelner Werke, eine Erbschaft, ein Umzug oder eine auffällige Marktbewegung bei einer im Bestand vertretenen Position.

Spezialisierte Kunstversicherungsmakler wie die Zilkens Fine Art Insurance Broker GmbH übernehmen die Sammlungsneubewertung auf Wunsch ihrer Kunden.

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