Ratgeber Kunstversicherung · Kapitel 4 von 6

Kunsttransport, Standortwechsel und Ausland versichern

Nagel zu Nagel, weltweiter Schutz und die Haftungsfrage bei Leihgaben – der sensibelste Bereich für ein Kunstwerk ist der, in dem es bewegt wird.

Was bedeutet „Nagel-zu-Nagel"-Schutz bei Kunsttransporten und Ausstellungen?

Der Nagel-zu-Nagel-Schutz garantiert lückenlosen Versicherungsschutz von der Abnahme am Ursprungsort bis zur Rückhängung. Er bündelt alle Risiken, die bei Kunsttransporten, temporären Kunstmessen und internationalen Leihgaben auftreten.

Der Nagel-zu-Nagel-Schutz – auch „Von Nagel zu Nagel", „Nail-to-Nail" oder „Wand zu Wand" beziehungsweise „Wall to Wall" genannt – ist das fundamentale Kernprinzip der Kunstversicherung.

Sein Wert liegt in der Lückenlosigkeit. Ein Kunstwerk auf Reisen wechselt mehrfach die Hand: Es wird abgehängt, verpackt, transportiert, zwischengelagert, ausgepackt, gehängt – und denselben Weg zurück. Jeder dieser Übergänge ist ein Punkt, an dem sich Zuständigkeiten und damit Deckungen sonst überschneiden oder auseinanderfallen können. Die Nagel-zu-Nagel-Deckung fasst den gesamten Vorgang in eine Police.

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Wie versichere ich meine Kunst weltweit oder bei einem Standortwechsel?

Kunstwerke können grundsätzlich weltweit versichert werden. Entscheidend ist, dass der jeweilige Standort dem Versicherer vorab mitgeteilt und in den Versicherungsschutz aufgenommen wird.

Vor der Zusage prüft der Versicherer das jeweilige Länderrisiko. Für Kriegs- oder Krisengebiete sowie andere Hochrisikoregionen können besondere Bedingungen gelten oder der Versicherungsschutz kann ausgeschlossen sein. Außerhalb solcher Ausnahmefälle ist eine weltweite Absicherung in der Regel problemlos möglich.

Welche Deckung die richtige ist, hängt vom Vorhaben ab. Bei einem reinen Standortwechsel genügt in der Regel eine Transportversicherung. Dem Versicherer sind dafür die Risikostandorte sowie der geplante Transportweg – per Lkw, Schiff oder Flugzeug – mitzuteilen. Ebenso wichtig ist die sach- und fachgerechte Verpackung; der Transport sollte idealerweise durch eine spezialisierte Kunstspedition erfolgen.

Bei hochwertigen Kunstwerken verlangen Versicherer den Einsatz einer professionellen Kunstspedition in der Regel ohnehin. Diese verfügt über geschultes Personal, geeignete Transportfahrzeuge und die nötige Erfahrung im Umgang mit Kunstobjekten.

Von herkömmlichen Kurier- und Paketdiensten ist abzuraten. Die Schadenhäufigkeit ist dort deutlich höher und die Dienstleister sind nicht auf empfindliche Kunstwerke spezialisiert. Viele Versicherer schränken den Schutz deshalb ein, begrenzen die maximale Versicherungssumme oder lehnen den Versand hochwertiger Werke über Paketdienste vollständig ab.

Soll das Kunstwerk dagegen im Rahmen einer internationalen Ausstellung transportiert, zwischengelagert und gezeigt werden, empfiehlt sich eine Nail-to-Nail-Deckung. Voraussetzung ist, dass dem Versicherer sämtliche Risikostandorte, Transportwege und Zwischenlagerungen im Vorfeld mitgeteilt werden. Sie werden in die Police aufgenommen und sind anschließend im vereinbarten Umfang auch länderübergreifend versichert.

Hinzu kommt die Einhaltung der Obliegenheiten: sach- und fachgerechte Verpackung sowie eine lückenlose Zustandsdokumentation mit Übergabeprotokollen und Fotos bei jeder Übernahme und Übergabe.

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Wer haftet, wenn meine Leihgabe im Museum beschädigt wird?

Primär haftet der Leihnehmer, also das Museum, auf Grundlage des Leihvertrags – häufig abgesichert über eine privatwirtschaftliche Versicherung. Bei öffentlichen Museen greift alternativ oft die Staatshaftung (Staatsgarantie), bei der Bund oder Länder für Schäden aufkommen.

Maßgeblich ist der Leihvertrag. Er regelt, wer welches Risiko trägt, welcher Wert der Absicherung zugrunde liegt und wie im Schadenfall verfahren wird. Dieser Vertrag sollte vor der Unterschrift geprüft werden – er ist die eigentliche Grundlage der Haftung.

Eine gesonderte Kunstversicherung des Leihgebers ist gleichwohl ratsam. Sie schließt die Lücken, die zwischen Staatsgarantie, Museumsdeckung und den tatsächlichen Wegen des Werks entstehen können, und sie stellt den Leihgeber nicht auf die Position des Bittstellers, wenn etwas passiert.

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