Newsletter 27. KW 2019
Guten Morgen liebe Leser von Kobels Kunstwoche und unseres Newsletters, Seerecht kommt bei Kunsttransporten selten zur Anwendung. Bei manchen Seefahrernationen scheint es auch schon zu verstauben. Das Seerechtsübereinkommen von 1982 verpflichtet Kapitäne auf See (m/w/d) Schiffbrüchige zu retten und alle Meeranrainer Seenotrettungsdienste einzurichten. In besonderern Notfällen können Häfen auch nicht für Schiffe gesperrt werden, aber was ein Notfall ist ist Auslegungssache. So erlebt Europa jetzt ... weiterlesen