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Kobels Kunstwoche

In den USA nicht copyright-fähig: Von KI generierte Bilder
In den USA nicht copyright-fähig: Von KI generierte Bilder
Stefan Kobel

Stefan Kobel

Kobels Kunstwoche 38 2023

Hilfe für die Erdbebenopfer in Marokko durch den Verkauf von Kunstwerken organisiert die Initiative Artists for Morocco, die Monopol vorstellt. Bisher können 27 Motive von Künstlern wie Hanane El Ouardani oder Yto Barrada zum Preis von je 125 Euro netto erworben werden. Die Kunstmesse 1-54 bereite laut Chinma Johnson-Nwosu im Art Newspaper ebenfalls eine Benefiz-Aktion vor.

Anfangs grantelt Niklas Maak in der FAZ etwas über die Berlin Art Week, am Ende ist er dann aber doch versöhnt: „Berlin hat viel Kunst, aber keine große Messe. Immer wieder gab es Versuche, die Hauptstadt zu einem Ort zu machen, an dem Kunst nicht nur produziert, sondern auch gekauft wird: Es gab das Art Forum, die abc, die Art Berlin; überlebt haben nur das Gallery Weekend, das Anfang Mai stattfindet, und die Kleinmesse Positions, die es seit zehn Jahren gibt und die gerade wieder im ehemaligen Flughafen Tempelhof Galerien aus zwanzig Ländern ein Forum bietet. Auch sie ist Teil der Berlin Art Week, bei der bis Ende dieser Woche in mehr als hundert Museen, Ausstellungshäusern, Projekträumen, Diskotheken, Hotelruinen und Galerien Kunst zu sehen ist. Man kann das Konzept des Festivals, das die aus mehreren Senatsetats reich ausgestattete landeseigene Kulturprojekte Berlin GmbH organisiert, chaotisch und das Geld für nicht in allen Fällen gut angelegt finden. Aber natürlich kann man bei solch einem Großaufmarsch immer vieles entdecken.“

Den Kunstmarathon Berlin Art Week komprimiert Christian Herchenröder im Handelsblatt auf einer Seite im Handelsblatt, und er bringt dabei sogar die Messe Positions unter: „Parallel zum Galerieprogramm läuft in Tempelhof die Messe „Positions“, die in ihrem zehnten Jahr keinen schlechten Eindruck macht. Die besten der rund 100 Aussteller finden sich im Hangar 6.“

Die in der Vorwoche gestarteten Galerie-Events Various Others und Open Art hat Brita Sachs für die FAZ besucht: „Various Others bietet noch bis in den Oktober hinein ein dichtes Programm mit Künstlergesprächen, Führungen, Konzerten und Performances an und hat diesmal Eröffnungen der Museen und Institutionen stark in den Fokus gerückt. Davon profitiert mit der zeitgleich gestarteten 35. Open Art jene Initiative, der die meisten der gut 50 Münchner Galerien angehören.“

Die Konzentration im Bereich der Kunstmessen betrachtet Annika von Taube bei Monopol (Paywall) mit Unbehagen: „Dass Monopole auch Preise diktieren und Monopolisten selbst entscheiden können, ob und in welcher Form sie ihre Produkte weiterentwickeln, ist im Fall der Messen egal, könnte man meinen – ist es doch Aufgabe der Kunst, sich weiterzuentwickeln, und nicht die von Verkaufsplattformen. Nur entscheiden diese Plattformen durch Auswahl der teilnehmenden Galerien über das Programm, und zwar basierend auf innerhalb ihrer Infrastruktur angelegten Prägungen und Besuchervorlieben. Aber Selektion und Homogenisierung erzeugen keine Vielfalt, sondern eine schleichende Verengung des Angebots.“

Sehr unauffällig hat sich die Genfer Messegesellschaft Palexpo von Thomas Hug getrennt, dem Initiator und Direktor der Art Genève und Artmonte-Carlo. Bereits vom August stammt eine Pressemitteilung, die zumindest nicht an die Fachpresse ging und auch nicht online verfügbar ist. In ihr wird lediglich mitgeteilt, dass die bisherige Nummer Zwei Charlotte Diwan als neue Direktorin fungiert, der Philippe Davet von der Genfer Kunstberatung Blondeau & Cie bei der Organisation der nächsten Ausgabe der Messe in Genf sowie der „Schaffung eines Steuerungskomittees“ zur Seite steht. Zu den Umständen der Trennung von Hug war auch auf Nachfrage nichts zu erfahren. Ist das noch schweizerische Diskretion oder nur schlechter Stil?

Der heute teuerste Pulli der Welt gehörte Lady Di, meldet dpa. Das erste von Bob Ross in der Kult-Fernsehreihe „The Joy of Painting“ gemalte Bild werde von einer Galerie in Minneapolis zum Preis von 9,85 Millionen US-Dollar angeboten, meldet Carlie Porterfield im Art Newspaper.

Schöne alte neue Welt: Zwei Parteien von Experten streiten sich laut Dalya Alberge im Guardian um die Zuschreibung des „de Brecy-Tondos“ in Großbritannien an Raphael, da es der „Sixtinischen Madonna“ stark ähnelt. Expertenstreits sind nicht nur in der Kunstgeschichte nichts Neues. Neu ist allerdings, dass beide Seiten sich auf die Urteile der jeweils von ihnen eingesetzten KI stützen; die eine sage dem Artikel zufolge 97 Prozent ja, die andere 85 Prozent nein. Man könnte darüber schmunzeln, wenn die Angelegenheit nicht unschöne Verhältnisse schon in der näheren Zukunft vorausahnen ließe. Mithilfe von KI erstellte Gutachten und Gegengutachten etwa, auf die sich fachfremde Richter bei Prozessen wegen der vermeintlichen Objektivität eher zu verlassen geneigt sein könnten als auf die von Menschen erstellten. Da gehört Kunst sogar noch zu den harmloseren Feldern.

Beim Urheberrecht im Zusammenhang mit KI zeichnet sich zumindest in den USA so etwas wie eine Linie ab. Das staatliche Copyright Review Board des United States Copyright Office hat eine Entscheidung zum Fall des KI-generierten Bildes „Théâtre d’Opéra Spatial“ veröffentlicht, das letztes Jahr Furore machte, weil Jason M. Allen mit einen Wettbewerb der Colorado State Fair gewonnen hatte, ohne kenntlich zu machen, dass es sich dabei um ein nicht von Menschen geschaffenes Werk handelt. Alex Greenberger erläutert den Fall bei Artnews: „Allen hatte versucht, den Eindruck zu erwecken, dass er eine organische Rolle bei seiner Schöpfung gespielt hatte. Nachdem er das Bild in Midjourney erstellt hatte, habe er es in Photoshop verändert und dann mit Gigapixel AI hochskaliert. 'Nach Ansicht der Kommission', so heißt es in der Entscheidung, 'machen Herrn Allens beschriebene Handlungen ihn nicht zum Urheber des Midjourney-Bildes, da sein einziger Beitrag zum Midjourney-Bild in der Eingabe des Textes bestand, der das Bild erzeugt hat.'“ Den Gerichten dürfte es in Zukunft obliegen, in Einzelfallentscheidungen zu klären, wie umfangreich menschliche Eingriffe sein müssen, um ein Urheberrecht zu erlangen und nicht nur Leistungsschutzrechte an den menschlichen Anteilen eines computergenerierten Werks. Lohn und Brot für viele Juristen ist damit garantiert. Amüsante Randnotiz: Obwohl der Artikel erklärt, dass und warum das Bild nicht copyright-fähig ist, befindet sich unter der Abbildung ein Copyright-Hinweis.

Kulturstaatministerin Claudia Roth wolle „die Förderung von Kulturinstitutionen und Projekten an die Einhaltung von bestimmten Nachhaltigkeitsstandards knüpfen“, meldet Monopol: „Das sagte sie bei einem Panel des Monopol-Magazins und der E.ON Stiftung auf der Berlin Art Week. Man überlege sehr intensiv, wie ökologische Nachhaltigkeit, aber auch soziale Kriterien wie Diversity Teil von Förderprogrammen sein könnten, so Roth. Alle Beteiligten freuen sich bestimmt jetzt schon auf die zusätzlichen Formulare.

Eine praktikable und durchsetzungsfähige Gesetzgebung zu Restitutionsansprüchen fordert der ehemalige Verfassungsrichter und Vorsitzende der Beratenden Komission NS-Raubgut Hans-Jürgen Papier laut Hasso Suliak für Legal Tribune Online: „Detailliert dargelegt hat die Kommission ihre Vorstellungen von so einem gesetzlich geregelten Rückgabeprozess Anfang des Monats in einem Memorandum: Für eine umfassende Bearbeitung von Raubkunstfällen existiere aktuell das "Haupthemmnis", dass die Nachfahren der Opfer keine Möglichkeit hätten, das Verfahren einseitig von sich aus zu initiieren. 'Die Beratende Kommission fordert deshalb, dass die Opfer und deren Nachfahren die Möglichkeit erhalten müssen, ein Verfahren vor der Kommission in Gang zu setzen, ohne dass sie hierfür auf die freiwillige Mitwirkung der Kultureinrichtung angewiesen sind, in dessen Obhut sich das Kulturgut befindet.' Bemängelt wird außerdem, dass bisher fast ausnahmslos Kulturgüter in öffentlichem Eigentum Gegenstand der Verfahren gewesen seien und der Besitz von Raubkunst von Privatpersonen und privaten Einrichtungen nicht angetastet werde. 'Auch private Einrichtungen beziehungsweise Privatpersonen, die über NS-Raubkunst verfügen, sollten in ein Restitutionsverfahren einbezogen werden', heißt es.“

Schon wieder wurde in ein deutsches Museum eingebrochen, und schon wieder muss sich die Institution unangenehme Fragen gefallen lassen. Laut dpa haben Einbrecher aus dem Ostasiatischen Museum in Köln neun chinesische Porzellangegenstände im Millionenwert gestohlen: „Nach bisherigen Ermittlungen der Polizei hebelten die Täter in der Nacht zum Mittwoch ein Fenster auf und stahlen die Objekte aus ihren Vitrinen. Ein Mitarbeiter des Museums hatte gegen Mitternacht laute Geräusche an der Vorderseite des Gebäudes gehört und war so auf den Einbruch aufmerksam geworden. Er habe zwei Männer gesehen, von denen einer einen grauen, eckigen Rucksack getragen haben soll. Die Täter sind auf der Flucht, die Polizei sucht Zeugen.“ Laut Handelsblatt soll es sich dabei jedoch nicht um die ersten Vorfälle in dem Museum in diesem Jahr handeln: „Am 23. Juni gab es einen weiteren Vorfall. Diesmal schlugen unbekannte Täter eine Seitenscheibe an der Außenfassade des Museums ein. Die Ausstellungsräume betraten sie aber offenbar nicht, gestohlen wurde nichts. Die Scheibe wurde offenbar notdürftig mit einer Holzplatte gesichert. Diese Platte haben die Einbrecher in der Nacht zum Mittwoch offenbar entfernt“.

Wegen des Vorwurfs der Steuerhinterziehung müsse sich Guy Wildenstein in Frankreich erneut vor Gericht verantworten, berichtet Aurelien Breeden in der New York Times: „Die französische Staatsanwaltschaft versucht bereits zum dritten Mal, den 77-jährigen Wildenstein zu verurteilen. Er soll nach dem Tod seines Vaters Daniel im Jahr 2001 und nach dem Tod seines Bruders Alec im Jahr 2008 große Teile der berühmten Kunstsammlung seiner Familie und andere Vermögenswerte in einem schwindelerregenden Labyrinth aus Treuhandgesellschaften und Briefkastenfirmen versteckt haben. Das Motiv, so die Staatsanwaltschaft, war, die Zahlung von Hunderten von Millionen Euro an Erbschaftssteuern zu vermeiden. Herr Wildenstein, der französisch-amerikanische Familienpatriarch und Präsident von Wildenstein & Co. in New York, wurde 2017 vom Vorwurf des Steuerbetrugs und der Geldwäsche freigesprochen. Dieses Urteil wurde von einer höheren Instanz bestätigt, dann aber 2021 von Frankreichs oberstem Berufungsgericht aufgehoben, das einen neuen Prozess anordnete, der am 18. September beginnt.“

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Dr. Stephan Zilkens | Zilkens Kunstversicherung