Kobels Kunstwoche 26 2017
Ab heute wird es ernst für den deutschen Kunsthandel. Mit dem Inkrafttreten des neuen Geldwäschegesetzes kommen auf die Branche verschärfte Sorgfalts- und Prüfungspflichten zu. Der Münchener Anwalt Johannes von Eggelkraut-Gottanka hat die vier wichtigsten Punkte für das Handelsblatt vom 23. Juni zusammengefasst: Anwendung bei Bargeldgeschäften über 10.000 Euro, Erkennung von Verdachtsmomenten bei Geschäften unter 10.000 Euro, mögliche Verpflichtung zur Stellung eines Geldwäschebeauftragten, Bußgelder bis zu ... weiterlesen